Allgemeine Verkaufsbedingungen für Geschäfte zwischen Unternehmern — ASPanel Sp. z o.o.

Ausgabedatum: 2025.05.02

ASPanel Sp. z o.o.
80-297 Miszewko, ul. Gdyńska 52

1. Allgemeine Bestimmungen

  1. Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (nachfolgend „OWS“) regeln den Abschluss von Kaufverträgen über Waren, bei denen ASPanel Sp. z o.o. mit Sitz in Miszewko, Steueridentifikationsnummer NIP 589-206-75-29 (nachfolgend ASPanel), Verkäufer ist.
  2. Die OWS sind Bestandteil sämtlicher von ASPanel geschlossenen Kaufverträge, einschließlich solcher, die dadurch zustande kommen, dass der Käufer ein von ASPanel vorbereitetes Angebot abgibt. Haben die Parteien ihre Rechte und Pflichten jedoch in einem gesonderten schriftlichen Vertrag geregelt, gelten dessen Bestimmungen vorrangig; diese OWS gelten nur für die darin nicht geregelten Fragen.
  3. Die OWS stehen Käufern schriftlich am Sitz von ASPanel und elektronisch unter www.aspanel.eu zur Verfügung. Steht der Käufer in einer dauernden Geschäftsbeziehung mit ASPanel, gilt seine Annahme der OWS bei einem Kaufvertrag auch als Annahme für spätere mit ASPanel geschlossene Kaufverträge, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben.

2. Begriffsbestimmungen

Angebot — Die Gesamtheit der von ASPanel auf einem erzeugten Formular als einzelne Artikel definierten und ausgefüllten Bestellpositionen mit den jeweils zugeordneten Mengen in üblichen Maßeinheiten wie Stück, laufenden Metern oder Quadratmetern. Nur ASPanel darf den Inhalt der Bestellpositionen ausfüllen und ändern; dies gilt nicht für die Unterschrift des Käufers.

Wesentliche Angaben — Längenspezifikation, Art und Anordnung der Deckschichten, Profilierung, Farben, Werkstattzeichnungen, Verbindungstyp sowie Art und Länge des Rückschnitts.

Vorläufiges Angebot — Ein von ASPanel vorbereitetes und vom Kunden abgegebenes Angebot, das nicht alle wesentlichen Angaben enthält, also Längenspezifikation, Art und Anordnung der Deckschichten, Profilierung, Farben, Werkstattzeichnungen, Verbindungstyp sowie Art und Länge des Rückschnitts. Es stellt eine Aufforderung von ASPanel zur Abgabe von Angeboten dar und begründet keine Verpflichtung.

Endgültiges Angebot — Ein von ASPanel unter Angabe aller wesentlichen Angaben vorbereitetes und vom Kunden abgegebenes Angebot.

Zusätzliche Bedingungen für die Ausführung des Angebots — Zusätzliche von ASPanel für die Ausführung eines Endgültigen Angebots und den Vertragsschluss festgelegte Bedingungen, etwa Anzahlung, Lieferart, Bestimmungsort und Entladeart. Sie beeinflussen die Verschiebung des Ausführungstermins und der Geschätzten Ausführungszeit.

Käufer — Eine natürliche oder juristische Person oder eine andere Einheit ohne Rechtspersönlichkeit, die im eigenen Namen von ASPanel angebotene Waren erwirbt.

Empfänger — Eine Organisationseinheit des Käufers oder ein anderer von ihm benannter Rechtsträger, an den die Ware geliefert oder dem sie übergeben werden soll und der die Pflichten des Käufers erfüllen kann.

ASPanel — Der Verkäufer, ASPanel Sp. z o.o. mit Sitz in Miszewko.

Kaufvertrag — Ein Kauf- oder Liefervertrag zwischen ASPanel und einer natürlichen oder juristischen Person, die von ASPanel angebotene Waren erwirbt.

Ware — Ein Fertigerzeugnis, das dem Produktionsprozess von ASPanel unterliegt, sowie eine Angebots- oder Rechnungsposition, die nicht diesem Produktionsprozess unterliegt. Dazu gehören auch Erzeugnisse anderer Hersteller, die ASPanel gehören oder von ASPanel zum Verkauf angeboten werden können.

Sachmangel — Ein wesentliches Qualitätsmerkmal der Ware, aufgrund dessen sie die Anforderungen der vom Polnischen Komitee für Normung für die betreffende vertragsgegenständliche Ware angenommenen polnischen Baunorm oder einer anderen von ASPanel angegebenen Norm nicht erfüllt. Die von ASPanel angebotene Ware besitzt die Gebrauchseigenschaften, die in den Normen vorgesehen sind, auf die ASPanel verweist. Für den Gebrauch unwesentliche Merkmale wie Kratzer, Verschmutzungen oder Abplatzungen berechtigen Käufer nicht zur Geltendmachung von Ansprüchen.

Zahlungsfrist — Der nach dem Vertrag und diesen OWS bestimmte Tag, an dem eine Verbindlichkeit zu begleichen ist, wenn ein konkretes Datum angegeben wird, oder der Zeitraum zwischen Entstehung und Fälligkeit der Forderung von ASPanel, wenn eine Zeitspanne angegeben wird.

Forderung — Das Recht von ASPanel, vom Schuldner eine Geld- oder Sachleistung zu verlangen; im Geschäftsverkehr sämtliche erwarteten Geldzuflüsse aus unterschiedlichen Rechtsgründen.

Bearbeitungsgebühr — Eine nach diesen OWS bestimmte vertragliche Gebühr, die ASPanel für Kosten im Zusammenhang mit der Erfüllung eines Kaufvertrags über Waren erhebt.

Abtretung — Die Übertragung einer Forderung des Käufers auf ASPanel.

Anspruch — Das Recht des Gläubigers, vom Schuldner, einschließlich des Käufers, ein bestimmtes Verhalten zu verlangen.

Bürgschaft — Ein Vertrag, durch den sich der Bürge gegenüber ASPanel verpflichtet, eine bestimmte Verbindlichkeit zu erfüllen, falls der Schuldner sie nicht erfüllt.

Ausführungstermin — Das Datum der Übergabe der Ware, das von ASPanel schriftlich bestätigte Datum ihrer Bereitstellung zur Abholung am vereinbarten Ort oder der nach dem geschlossenen Vertrag oder einer gesonderten Vereinbarung bestimmte Abholtermin. ASPanel darf diesen Termin einseitig entsprechend verschieben, wenn der Käufer die für den Beginn des Auftrags nach dem Endgültigen Angebot erforderlichen Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, einschließlich der Zahlung für die Ware. Der Termin kann auch wegen einer unvorhergesehenen Änderung der Produktions- oder Lieferorganisation verschoben werden, wenn das vorbereitete Angebot zu einem anderen Zeitpunkt als dem seiner Erstellung durch ASPanel übermittelt wird.

Geschätzte Ausführungszeit — Der von ASPanel im Angebot angegebene geschätzte Zeitraum, anhand dessen unter Berücksichtigung der übrigen Angebotsbedingungen und tatsächlichen Ereignisse der Ausführungstermin bestimmt werden kann.

Incoterms — Eine weltweit verbreitete Sammlung internationaler Handelsklauseln. Die Regeln verteilen Kosten und Verantwortung zwischen Käufer und Verkäufer, also dem Käufer und ASPanel, und spiegeln die vereinbarte Transportart wider. Es gilt die Fassung Incoterms 2000.

Gesetzliche Mängelhaftung (polnisch: rękojmia) — Die Haftung des Verkäufers gegenüber dem Käufer, also von ASPanel gegenüber dem Käufer, für Sach- und Rechtsmängel der verkauften Sache, geregelt in den Artikeln 556–576 des polnischen Zivilgesetzbuchs unter Berücksichtigung der Änderungen nach diesen OWS.

Garantie — Die Gesamtheit zusätzlicher vertraglicher Rechte, die ASPanel dem Käufer gewähren kann und deren Gewährung jeweils durch ein gesondertes, beim Abschluss des Kaufvertrags übergebenes Dokument nachgewiesen wird.

Reklamation — Die Geltendmachung von Ansprüchen durch den Käufer aus gesetzlicher Mängelhaftung, Garantie oder einem anderen Rechtsgrund. Der Käufer muss bei der Reklamation den Rechtsgrund seiner Ansprüche angeben; andernfalls gelten sie als Garantieansprüche.

WZ-Dokument (wydanie na zewnątrz, Warenausgabe) — Ein von ASPanel ausgestelltes Dokument, das die Übergabe der Ware an den Käufer oder eine von ihm bevollmächtigte Person bestätigt, insbesondere das Verladen der Ware auf ein Transportmittel. Je nach Fall kann es mit WZ, WZ(O) oder O- bezeichnet sein.

Höhere Gewalt — Ein außergewöhnliches, äußeres und unabwendbares Ereignis, das selbst bei größter Sorgfalt der Parteien nicht vermieden werden konnte und von ASPanel gemäß § 8 Abs. 3 OWS als höhere Gewalt anerkannt wird.

3. Pflichten der Parteien

  1. Die Parteien sind verpflichtet, den Kaufvertrag zu erfüllen und bei seiner Erfüllung entsprechend seinem Zweck und den Bestimmungen der OWS zusammenzuwirken.
  2. Der Käufer verpflichtet sich nach Maßgabe der OWS insbesondere:
  3. Den vereinbarten Preis innerhalb der vereinbarten Fristen zu zahlen.
  4. Die Ware abzunehmen.
  5. Die für Reklamationshandlungen vorgeschriebenen Fristen und Formanforderungen einzuhalten.
  6. In Reklamationen sämtliche Umstände des Falls darzulegen; andernfalls gelten diese in einem etwaigen Schadensersatzverfahren als nicht vorhanden.
  7. Zugang zu dem Gelände zu gewähren, auf dem sich mangelhafte Waren befinden, damit Maßnahmen im Reklamationsverfahren durchgeführt werden können.
  8. Die im Rahmen einer Reklamation auszutauschenden mangelhaften Gegenstände zu liefern.
  9. Im Fall der in § 12 OWS bezeichneten Unterlassung einen Kaufvertrag abzuschließen.
  10. Alle sonstigen im Kaufvertrag oder in den OWS vorgesehenen Pflichten ordnungsgemäß und vollständig zu erfüllen.
  11. ASPanel verpflichtet sich nach Maßgabe der OWS insbesondere:
  12. Den Vertragsgegenstand mit der gebotenen Sorgfalt, mangelfrei sowie entsprechend dem Angebot, dem Kaufvertrag und den OWS auszuführen.
  13. Die vom Kaufvertrag erfassten Waren zu liefern.
  14. Bei Gewährung einer Garantie das Garantiedokument auszuhändigen.
  15. Ordnungsgemäß eingereichte und vollständige Reklamationen zu prüfen.
  16. Bei Anerkennung einer Reklamation den Schaden zu ersetzen.

4. Erfüllung und Durchführung von Verträgen

  1. Angaben auf der Website von ASPanel, in Katalogen, Broschüren, Faltblättern, Werbung und anderen Veröffentlichungen oder Druckerzeugnissen von ASPanel (nachfolgend „Publikationen“) stellen kein Angebot im Sinne des polnischen Zivilgesetzbuchs dar, auch wenn ein Preis angegeben ist, sofern sich aus der betreffenden Publikation nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt. Publikationen über die von ASPanel angebotenen Waren dienen ausschließlich der Information. Von ASPanel ausgestellte Muster und Proben dienen der Veranschaulichung und Ausstellung. Detaillierte technische Angaben in Publikationen können sich jederzeit ändern, unter anderem aufgrund der raschen technischen Entwicklung. Die aktuelle Fassung wird im Internet veröffentlicht oder am Sitz von ASPanel bereitgestellt. Dort kann der Käufer auch die aktuellen, für die Formulierung eines Angebots notwendigen Angaben bestätigen lassen.
  2. Ein wirksamer Kaufvertrag setzt voraus, dass ASPanel ein Endgültiges Angebot erstellt, der Käufer dieses anschließend abgibt, auch per Fax oder E-Mail, und die Zusätzlichen Bedingungen für die Ausführung des Angebots erfüllt werden, etwa Anzahlung, Lieferart, Bestimmungsort und Entladeart. Mit dem Status „Endgültiges Angebot“ hat ASPanel das Angebot zur Ausführung angenommen. Nach Erfüllung der zusätzlichen Bedingungen ist ASPanel vorbehaltlich § 5 zur Lieferung der Waren auf dieser Grundlage verpflichtet.
  3. Vorläufige Angebote von ASPanel sind Aufforderungen an den Kunden zur Abgabe von Angeboten. Sofern ASPanel nicht mit der Vertragsausführung beginnt, binden sie ASPanel hinsichtlich des Preises für die darin angegebene Gültigkeitsdauer, jedoch höchstens 14 Tage ab ihrer Versendung. Ein weiteres Angebot darf der Käufer nur abgeben, bevor das Angebot den Status eines Endgültigen Angebots erlangt. Das neue Angebot macht das vorherige Vorläufige Angebot automatisch unwirksam.
  4. Bis das Angebot den Status eines Endgültigen Angebots erlangt und die zusätzlichen Bedingungen erfüllt sind, hat der Käufer weder einen Anspruch auf Vertragsabschluss noch einen Schadensersatzanspruch. Die Haftung von ASPanel wird im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.
  5. Der Käufer darf von der Ausführung des Vertrags auf Grundlage des abgegebenen Endgültigen Angebots Abstand nehmen. Dazu muss ASPanel während der Arbeitszeit, also zwischen 8.00 und 16.00 Uhr, spätestens jedoch 24 Stunden nach Abgabe des Endgültigen Angebots, eine schriftliche Stornierung zugehen, sofern es nicht bereits ausgeführt wurde. Endet die Stornierungsfrist an einem gesetzlichen arbeitsfreien Tag, verschiebt sie sich auf dieselbe Uhrzeit des nächstfolgenden Arbeitstags.

5. Angebote und Preise

  1. ASPanel kann die in den am Unternehmenssitz bereitgestellten Preislisten genannten Warenpreise jederzeit ändern. Der Warenpreis wird in den von ASPanel erstellten und versandten Angeboten angegeben und am Tag der Abgabe des Endgültigen Angebots durch den Käufer an ASPanel und der Erfüllung der notwendigen Lieferbedingungen endgültig festgelegt, sofern sich aus dem abgegebenen Endgültigen Angebot nichts anderes ergibt, etwa eine angegebene Preisgültigkeitsdauer. Enthält das vom Käufer abgegebene Endgültige Angebot einen anderen Preis als den am Tag der Erfüllung der Zusätzlichen Bedingungen für die Ausführung des Angebots geltenden Preis, übermittelt ASPanel dem Käufer ein Angebot mit dem neuen Preis. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Käufer nicht gemäß § 4 Abs. 5 OWS storniert.
  2. Ein vom Käufer abgegebenes Angebot mit dem Status „Endgültiges Angebot“ kann ausschließlich von ASPanel auf schriftlichen Antrag des Käufers aufgehoben werden, nachdem dieser ein weiteres, mit ASPanel abgestimmtes Endgültiges Angebot abgegeben hat. Die Aufhebung wird mit ihrer Bestätigung durch ASPanel wirksam und beendet den Vertrag im gegenseitigen Einvernehmen der Parteien. Weder ASPanel noch der Käufer haben Ansprüche aus der Aufhebung.
  3. Schriftliche Unterlagen wie Zeichnungen, Kostenvoranschläge und Angebote dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind ausschließlich für den Abschluss eines bestimmten Kaufvertrags vorgesehen.
  4. Verschlechtert sich nach Abgabe des Endgültigen Angebots die finanzielle Lage des Käufers erheblich oder werden wesentliche Umstände bekannt, die ASPanel am Tag der Angebotsabgabe nicht kannte, auch durch Offenlegung in einschlägigen Veröffentlichungen, und gefährden diese Umstände die Vertragserfüllung erheblich, insbesondere bevor der Käufer die zusätzlichen Bedingungen erfüllt hat, darf ASPanel ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten und insoweit die Erstattung entstandener Kosten verlangen.

6. Zahlungsbedingungen

  1. ASPanel darf die Zahlung des auf der Rechnung angegebenen Preises verlangen, sobald der Käufer die bestellte Ware abnimmt. Wird die Ware nicht gemäß § 8 Abs. 1 der Allgemeinen Verkaufsbedingungen abgeholt, darf die Zahlung bei Ablauf der Abholfrist verlangt werden. Die Parteien können einen anderen Zahlungstermin oder eine andere Zahlungsweise vereinbaren, etwa durch eine Angabe auf der Rechnung von ASPanel. Die Zahlungsfrist wird in jedem Fall in Tagen angegeben und ab dem Rechnungsdatum berechnet.
  2. Als Zahlungstag gilt der Tag, an dem der Betrag dem auf der Rechnung genannten Bankkonto von ASPanel oder einem von ASPanel angegebenen Konto gutgeschrieben wird.
  3. Bei verspäteter Zahlung darf ASPanel ohne weitere Zahlungsaufforderungen Zinsen in der nach Artikel 359 § 2¹ des polnischen Zivilgesetzbuchs zulässigen jährlichen Höchsthöhe verlangen. Verzugszinsen werden ab dem Tag nach Ablauf der Zahlungsfrist berechnet. Bei verspäteter Zahlung für die Ware darf ASPanel neben Hauptforderung und Verzugszinsen auch Gerichts-, Vollstreckungs- und Rechtsvertretungskosten geltend machen. Zudem darf ASPanel die Erstattung der Kosten der Forderungseinziehung bis zu 10 % der Summe der einzuziehenden Forderungen verlangen.
  4. Ist der Käufer mit Zahlungen an ASPanel im Rückstand, darf ASPanel seine Zahlung zuerst auf die in § 6 Abs. 3 OWS genannten Kosten, danach auf Verzugszinsen und anschließend auf die am längsten fälligen Forderungen anrechnen. Dies gilt unabhängig davon, ob der Käufer angegeben hat, welche Forderung er bezahlt, und auch, wenn Kosten, Zinsen und Forderungen aus mehreren Rechnungen stammen. Diese Bestimmung schließt das Recht des Schuldners nach Artikel 451 § 1 des polnischen Zivilgesetzbuchs aus.
  5. ASPanel behält sich zugleich das Recht vor, andere Forderungen und Verbindlichkeiten nach den Vorschriften des polnischen Zivilgesetzbuchs aufzurechnen.
  6. Der Käufer ist nicht berechtigt, seine Forderungen gegenüber ASPanel aufzurechnen.
  7. Überschreitet der Käufer die Zahlungsfrist für gelieferte Ware auch nur aus einer Rechnung, darf ASPanel sämtliche Rechnungen sofort fällig stellen, deren Zahlungsfristen noch nicht abgelaufen sind, bei denen die Ware aber bereits übergeben wurde.
  8. Der Käufer muss die Ware fristgerecht bezahlen, auch wenn er sie reklamiert hat oder sich ihre Abnahme aus von ihm zu vertretenden Gründen verzögert hat.
  9. Der Käufer muss ASPanel unverzüglich schriftlich über jede Änderung seines Sitzes, Wohnorts oder seiner Zustellanschrift informieren. Ohne Mitteilung gelten Zustellungen an die im Angebot oder in anderen Geschäftsvereinbarungen zwischen ASPanel und dem Käufer genannten Anschriften nach einmaliger erfolgloser Benachrichtigung als wirksam.
  10. Die Regeln für die Gewährung eines Kreditlimits und eines Zahlungsaufschubs sind in gesonderten Bedingungen festgelegt, die unter www.aspanel.eu und am Sitz von ASPanel verfügbar sind.
  11. ASPanel darf seine Forderungen auf Dritte übertragen.
  12. ASPanel darf sämtliche Forderungen gegen den Käufer mit dessen Forderungen gegen ASPanel unabhängig vom Rechtsgrund aufrechnen, nachdem der Käufer zuvor schriftlich oder elektronisch informiert wurde. Der Käufer stimmt dieser Aufrechnung zu. Das Recht ergibt sich aus den Artikeln 498–505 des polnischen Zivilgesetzbuchs, insbesondere Artikel 498 § 1; diese Bestimmung setzt den Grundsatz der Vertragsfreiheit nach Artikel 353¹ desselben Gesetzbuchs um.
  13. Auf Grundlage von Artikel 106n des polnischen Gesetzes vom 11. März 2004 über die Steuer auf Waren und Dienstleistungen (Dz.U. 2004 nr 54 poz. 535 ze zm.) stimmt der Käufer elektronischen Rechnungen und deren Versand an eine E-Mail-Adresse im PDF-Format zu. Die Zustimmung gilt unbefristet ab Abschluss des ersten Kaufvertrags auf Grundlage eines abgegebenen Endgültigen Angebots. Als E-Mail-Adresse für elektronische Rechnungen gilt die Adresse, von der aus der Käufer mit dem Verkäufer korrespondiert, sofern er im Endgültigen Angebot oder per E-Mail keine andere Rechnungsadresse angegeben hat. Ist keine E-Mail-Adresse bekannt, wird die elektronische Rechnung an die im polnischen Zentralregister für Gewerbetätigkeit (Centralna Ewidencja i Informacja o Działalności Gospodarczej) oder im Unternehmerregister des Landesgerichtsregisters (Krajowy Rejestr Sądowy) eingetragene Adresse gesendet. Fehlt auch dort eine Adresse, wird die Rechnung in üblicher Form ausgestellt und versandt. Der Käufer kann seine Zustimmung schriftlich mit Wirkung zum letzten Tag des Monats widerrufen, in dem der Widerruf beim Verkäufer eingeht. Der Käufer sorgt für die Funktionsfähigkeit seiner zur individuellen Fernkommunikation verwendeten Informations- und Kommunikationstechnik und der zugehörigen Software. Insbesondere muss diese die Korrespondenz des Verkäufers empfangen können. Eine elektronische Rechnung gilt als zugestellt, sobald sie an den Server mit dem Postfach des Käufers übertragen oder an die betreffende E-Mail-Adresse gesendet wurde.

7. Eigentumsvorbehalt

  1. ASPanel behält sich gemäß Artikel 589 des polnischen Zivilgesetzbuchs das Eigentum an der verkauften Ware vor. Der Käufer wird Eigentümer, sobald er die Ware innerhalb der von ASPanel festgelegten Fristen vollständig bezahlt hat.
  2. Zahlt der Käufer nicht fristgerecht, darf ASPanel die Rückgabe der nicht rechtzeitig bezahlten Ware verlangen. ASPanel darf auch Schadensersatz verlangen, wenn der Wert der Ware gegenüber ihrem in der Verkaufsrechnung genannten Preis gesunken ist, etwa weil sie verbraucht oder beschädigt wurde.
  3. Bei Rückgabe einer nach individueller Bestellung des Käufers hergestellten Ware darf ASPanel eine Bearbeitungsgebühr von 20 % des Wertes der zurückgegebenen Ware berechnen. Dies gilt auch bei einer einvernehmlichen Rückgabe unbeschädigter Ware.
  4. Mit Einleitung eines Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens gegen den Käufer muss dieser die Ware so kennzeichnen, dass der Eigentumsvorbehalt zugunsten von ASPanel erkennbar ist. Wird eine ASPanel gehörende Ware im Rahmen der Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Käufers gepfändet, muss der Käufer ASPanel unverzüglich informieren und mit allen verfügbaren Mitteln bei der Durchsetzung der Rechte von ASPanel gegenüber der pfändenden Stelle mitwirken. Auf Verlangen von ASPanel muss der Käufer unverzüglich sämtliche Angaben zum Aufbewahrungsort der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren machen. ASPanel darf die Ware an ihrem Standort kontrollieren und zurücknehmen, wenn fremde Handlungen das Eigentum von ASPanel gefährden.
  5. Der Käufer trägt zwischen Übergabe und Eigentumsübergang die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Beschädigung der Ware. ASPanel darf verlangen, dass der Käufer die Ware für diesen Zeitraum zugunsten von ASPanel gegen zufälligen Untergang oder Beschädigung in Höhe ihres vollen Wertes versichert oder sämtliche Rechte aus einer zugunsten des Käufers abgeschlossenen Versicherung sowie Ansprüche gegen für die Zerstörung oder Beschädigung verantwortliche Dritte an ASPanel überträgt. In diesem Fall muss der Käufer ASPanel unverzüglich nach Erhalt eine Kopie der Versicherungspolice senden. Er muss außerdem den Versicherer über die Übertragung der Forderung aus dem Versicherungsvertrag auf ASPanel informieren und ASPanel unverzüglich eine Kopie dieser Mitteilung übermitteln.
  6. ASPanel darf den Käufer schriftlich zur Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware im Rahmen seines Unternehmens ermächtigen, sofern der Käufer gleichzeitig seinen Kaufpreisanspruch gegen den weiteren Erwerber wirksam an ASPanel abtritt. Die Abtretung sichert die Kaufpreisforderung von ASPanel gegen den Käufer und befreit ihn nicht von der Zahlung des restlichen Preises. Bei Weiterveräußerung muss der Käufer ASPanel unverzüglich die Person des weiteren Erwerbers mitteilen. Soll gelieferte Ware so mit einem Grundstück verbunden werden, dass sie dessen Bestandteil wird, muss der Käufer ASPanel zuvor eine andere Sicherheit für die Kaufpreisforderung stellen, insbesondere eine Bürgschaft des Grundstückseigentümers oder die Abtretung seiner Forderung gegen den Bauherrn.

8. Abnahme-, Liefer- und Lagerbedingungen

  1. ASPanel nennt in Angeboten ausschließlich eine Geschätzte Ausführungszeit, die zur Bestimmung des Ausführungstermins dient. Der Ausführungstermin bindet ASPanel nur, wenn er sich aus einem bei seiner Erstellung übermittelten Endgültigen Angebot mit sämtlichen Parametern, insbesondere den Abmessungen der gelieferten Materialien, ergibt und der Käufer die von ASPanel festgelegten Zusätzlichen Bedingungen für die Ausführung des Angebots rechtzeitig erfüllt. Der Ausführungstermin wird am Tag der Erfüllung dieser Bedingungen überprüft. Er bindet ASPanel auch, wenn ASPanel ihn schriftlich eindeutig und vorbehaltlos bestätigt. Der Käufer muss die Ware am Tag ihrer Bereitstellung abholen, spätestens jedoch 7 Tage nach vertragsgemäßer Ausführung des Angebots oder nach Benachrichtigung über die Abholmöglichkeit. Der Ausführungstermin richtet sich nach den zur Ausführung angenommenen Produktionsserien und wird bei Vertragsschluss festgelegt, also wenn das Angebot den endgültigen Status erhält und die zusätzlichen Bedingungen erfüllt sind. Er hängt auch von anderen in diesen OWS genannten Bedingungen ab. Bei Überschreitung der Frist darf ASPanel Lagerkosten für nicht abgeholte Produkte von 0,5 % des Bruttowarenwerts je Lagertag berechnen, ohne eine gesonderte Lagervereinbarung mit dem Käufer abzuschließen. Der Käufer ermächtigt ASPanel zur Rechnungsstellung für diese Leistung. Wird die Frist um 30 Tage überschritten, darf ASPanel die Ware nach eigenem Ermessen zu selbst gewählten Bedingungen und Preisen an Dritte verkaufen und den Erlös auf die Verpflichtung des Käufers aus dem Warenkauf anrechnen.
  2. Hat ASPanel den Ausführungstermin des Endgültigen Angebots nicht schriftlich bestätigt, wird ASPanel alle Anstrengungen unternehmen, die Ware unter Berücksichtigung der Interessen des Käufers zur Abholung vorzubereiten.
  3. Kann ASPanel seine Leistung aufgrund Höherer Gewalt nicht erbringen, hat der Käufer keine Ansprüche auf Ersatz von Schäden aus Nichterfüllung oder verspäteter Vertragserfüllung. ASPanel muss den Käufer unverzüglich über die Ereignisse informieren, die die Lieferung unmöglich machen. Als Höhere Gewalt gelten unter anderem von ASPanel nicht verschuldete Betriebsstörungen, Rohstoffmangel, behördliche Beschränkungen, Naturkatastrophen und Streiks.
  4. Bei Zahlungsverzug, nicht beglichenen Verzugszinsen oder Überschreitung des Kreditrahmens des Käufers werden weitere Lieferungen bis zur Begleichung sämtlicher überfälliger Forderungen ausgesetzt. Dies gilt auch für ASPanel vorgelegte Endgültige Angebote und Endgültige Angebote mit schriftlich bestätigtem Ausführungstermin.
  5. Von ASPanel verkaufte Produkte müssen gemäß den Empfehlungen in technischen Katalogen sowie Transport- und Entladeanweisungen der Hersteller der von ASPanel vertriebenen Waren gelagert, transportiert und entladen werden.
  6. Hält sich der Käufer nicht an die Transport- und Lagerempfehlungen, behält sich ASPanel vor, etwaige Reklamationsansprüche nicht anzuerkennen.
  7. PIR-Dämmplatten müssen trocken gelagert werden. ASPanel haftet nicht für Schäden aus unsachgemäßer Lagerung, insbesondere durch Überflutung oder Durchnässung der Produkte.

9. Transport

  1. ASPanel erbringt keine Transportleistungen. Auf Verlangen des Käufers kann ASPanel im eigenen Namen, aber auf Rechnung des Käufers einen Fracht- oder Speditionsvertrag mit einem Dritten schließen. Die Rechnungen des Frachtführers werden auf ASPanel ausgestellt und dem Käufer als gesonderte Position auf der Verkaufsrechnung weiterberechnet. Einwendungen gegen die Beförderung, etwa verspätete Fahrzeugbereitstellung oder Lieferung, Beschädigungen oder Fehlmengen, muss der Käufer bei Lieferung gegenüber dem Frachtführer oder Spediteur geltend machen und ASPanel gleichzeitig eine Kopie der Meldung übermitteln.
  2. Die Übergabe der Ware erfolgt auf dem Transportmittel, sobald sie dem Käufer am vereinbarten Ort nach der vereinbarten INCOTERMS-Klausel zur Verfügung gestellt wird. Standardmäßig gilt DAP, Incoterms 2020, sofern Angebot oder Vertrag nichts anderes bestimmen. Mit Übergabe an den Käufer oder eine von ihm bevollmächtigte Person gehen Nutzen und Lasten sowie die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Beschädigung auf den Käufer über.
  3. Übergabeort ist (a) der Entladeort, wenn ASPanel den Transport organisiert, oder (b) der Ladeort, wenn der Käufer den Transport organisiert, sofern Angebot oder Vertrag nichts anderes bestimmen. ASPanel wählt die ausgebende Niederlassung oder das Lager sowie Transportmittel und Beförderungsart und bemüht sich, berechtigte Wünsche des Käufers zu berücksichtigen.
  4. Die Entladung obliegt dem Käufer. Er muss eine ausreichende Anzahl qualifizierter Personen und/oder geeignete technische Ausrüstung wie Gabelstapler, Hebezeuge oder Krane bereitstellen, damit am vereinbarten Ort sicher und nach den Arbeitsschutzvorschriften entladen werden kann. Ist die Entladung aus dem Käufer zuzurechnenden Gründen unmöglich oder gefährlich, dürfen der Fahrer, ASPanel oder der Frachtführer die Entladung aussetzen oder den Ort verlassen. Sämtliche Kosten für Wartezeit, erneute Fahrzeugbereitstellung sowie zusätzliche Ausrüstung und Personal trägt der Käufer.
  5. Der Käufer muss innerhalb von 2 Stunden nach Ankunft des Fahrzeugs entladen. Danach kann eine Standgebühr von 500 PLN netto je angefangener Stunde zuzüglich Mehrwertsteuer berechnet werden. Benennt der Käufer einen zusätzlichen Entladeort, trägt er die dortigen Entladekosten sowie zusätzliche Transportkosten, wenn sich die Strecke verlängert oder ihr Verlauf wesentlich ändert. Lieferungen mit einem Fahrzeug mit Ladekran (HDS) unterliegen den aktuellen Tarifen und gesonderten Regeln von ASPanel.
  6. Der Käufer muss unverzüglich alle für eine ordnungsgemäße Transportorganisation notwendigen Angaben und Bedingungen mitteilen, etwa Zeitfenster, Zufahrts- oder Entladebeschränkungen und eine Kontaktperson vor Ort. Bei fehlenden oder fehlerhaften Angaben werden dem Käufer die dadurch entstehenden Kosten für Standzeiten, erneute Lieferung, zusätzliche Ausrüstung oder Personal berechnet.
  7. Bei Empfang muss der Käufer die Vollständigkeit der Sendung und den äußeren Zustand der Ware prüfen. Vorbehalte wegen Menge, Beschädigungen oder Verpackungszustand sind im Frachtbrief und auf der Kopie des WZ-Dokuments zu vermerken; alternativ ist ein vom Fahrer und Käufer unterschriebenes Schadensprotokoll zu erstellen. Ein Frachtbrief und ein WZ-Dokument ohne Bemerkungen zu Menge oder Qualität der bestellten Ware belegen die Erfüllung des auf dem Endgültigen Angebot beruhenden Vertrags ohne mengen- oder qualitätsbezogene Vorbehalte des Käufers.
  8. Entdeckt der Käufer einen Qualitäts- oder Mengenmangel, muss er die Ware unverändert sichern und ihre Montage oder Verarbeitung bis zur Prüfung der Reklamation durch ASPanel aussetzen. Der Beginn der Montage oder Verarbeitung gilt als Anerkennung der Mangelfreiheit und führt zum Verlust des Reklamationsrechts.
  9. ASPanel haftet nicht für Schäden bei der Entladung beim Käufer oder infolge unzureichender Vorbereitung des Entladeorts beziehungsweise des Einsatzes ungeeigneter Ausrüstung oder ungeeigneten Personals.
  10. Die Haftung von ASPanel aus der Transportorganisation nach Abs. 1 ist auf tatsächliche Schäden und höchstens auf den Nettobetrag der dem Käufer weiterberechneten Transportkosten beschränkt. ASPanel haftet nicht für entgangenen Gewinn sowie mittelbare oder Folgeschäden des Käufers, darunter Baustellenstillstandskosten oder Vertragsstrafen gegenüber Dritten.

10. Vorbereitung und Verpackung der Ware

  1. ASPanel wird alle Anstrengungen unternehmen, die Ware ordnungsgemäß zu verpacken.
  2. Die Kosten für Einwegpaletten sind im Produktpreis enthalten. Der Käufer kann sie am Lieferort nicht zurückverkaufen. Für Mehrwegpaletten gelten gesonderte Vereinbarungen zwischen dem Käufer und ASPanel.
  3. Der Käufer muss die Schutzfolie von den durch ASPanel verkauften Waren entfernen und deren Außen- und Innenflächen spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Abnahme reinigen. Andernfalls entfällt die Möglichkeit, die Produkte zu reklamieren. Dies muss bei einer Temperatur der Stahldeckschicht über null erfolgen. Die Pflicht besteht unabhängig vom Lagerort der Waren.
  4. PIR-Dämmplatten werden in mit schützender Schrumpffolie gesicherten Paketen angeboten. Die vollständigen Schutzeigenschaften der Folie bleiben 14 Tage ab Lieferung oder Abnahme erhalten. ASPanel haftet nicht für Schäden durch eingeschränkte Schutzeigenschaften der Folie, insbesondere für Schäden während der Lagerung beim Empfänger nach Ablauf von 14 Tagen ab Lieferung oder Abnahme. Grund dafür ist, dass die Eigenschaften der Schutzfolie durch Alterung, längere Lagerung sowie Witterungs- und Umwelteinflüsse nachlassen. Die verringerte Schutzwirkung kann auch den Zustand der Deckschichten von PIR-Dämmplatten beeinträchtigen. ASPanel haftet daher nicht für etwaige Mängel der Deckschichten, etwa Verfärbungen oder Durchnässung, nach Ablauf von 30 Tagen ab Lieferung oder Abnahme. Werden weniger PIR-Platten als ein vollständiges, vom Hersteller werkseitig verpacktes Paket gekauft, haftet ASPanel nicht für Mängel, die nach Abnahme durch den Empfänger auftreten können.
  5. Sandwichpaneele, die ASPanel bei der Vorbereitung der Ware auf Maß zuschneidet, werden aufgrund des Verfahrens, des manuellen Schneidens mit Kreissägen, mit einer Toleranz von 50 mm je 1 m Schnitt zugeschnitten.

11. Reklamationen

  1. Die Parteien müssen bei der Ausübung von Reklamationsrechten zusammenwirken. Insbesondere müssen sie Zugang zu mangelhaften Gegenständen gewähren, alle für die Reparatur notwendigen Unterlagen und Angaben wie Gebäudepläne und technische Dokumentation vorlegen und die gewählte Abhilfe im Reklamationsfall ermöglichen.
  2. Der Verkäufer haftet für die Ware nach den in Polen geltenden Vorschriften unter Berücksichtigung der im Kaufvertrag oder in den OWS vereinbarten Vorbehalte.
  3. Der Käufer muss die Ware bei Übergabe auf Menge und Qualität prüfen.
  4. Sämtliche Reklamationen müssen ASPanel unverzüglich und schriftlich angezeigt werden, andernfalls sind sie unwirksam. Der Käufer muss folgende Angaben zur Identifikation des Kaufs machen: Kaufdatum, Nummer des Endgültigen Angebots, Reklamationsgrund und Liste der beanstandeten Waren einschließlich ihrer Mengen. Zudem muss er seinen Anspruch, dessen Wert und die gewünschte Reklamationsbearbeitung angeben. Wählt der Käufer ein Recht aus einer Garantie, muss er ASPanel das Garantiedokument vorlegen.
  5. Voraussetzung für eine Reklamation des Käufers ist die Einhaltung folgender Verfahrensregeln:
  6. Die Ware muss nach sämtlichen einschlägigen fachlichen Anforderungen, insbesondere der technischen Dokumentation und den Genehmigungen sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik, gelagert, bearbeitet und verarbeitet werden.
  7. Bei Auftreten eines Mangels müssen weitere Bearbeitung und Verarbeitung unverzüglich eingestellt werden. Die Ware ist ASPanel zur Besichtigung bereitzustellen; auf Verlangen von ASPanel sind Proben der beanstandeten Ware zu liefern.
  8. Mengenreklamationen wegen fehlerhafter Verladung und Reklamationen sichtbarer transportbedingter Sachmängel wie verbogener Verbindungen, mechanischer Schäden an Deckschichten sowie Scheuerstellen und Kratzer an der organischen Beschichtung müssen unverzüglich nach Entdeckung, spätestens am Tag der Entladung oder Übergabe, schriftlich erfolgen. Dabei muss der Käufer den Fehlbestand oder Schaden zusätzlich im WZ-Dokument vermerken. Der Vermerk muss vom ausliefernden Fahrer oder der im Namen von ASPanel übergebenden Person unterschrieben sein.
  9. Reklamationen sichtbarer Sachmängel wie Maßabweichungen, Oberflächenqualität, Verformungen oder Knicke, die nicht unter Abs. 6 oben fallen, müssen unverzüglich nach Entdeckung, spätestens 7 Tage nach Übergabe, schriftlich erfolgen und sind nur möglich, wenn die Ware nicht verarbeitet wurde.
  10. Reklamationen von Herstellungsfehlern, also verdeckten Qualitätsmängeln, die trotz sorgfältiger Prüfung nicht erkennbar waren, müssen ASPanel unverzüglich nach Feststellung, spätestens jedoch 30 Tage nach Übergabe, schriftlich vorgelegt werden.
  11. Unterbleibt eine Reklamation innerhalb der im Kaufvertrag und in den OWS vorgesehenen Fristen oder werden erforderliche Unterlagen nicht vorgelegt, verliert der Käufer sämtliche Ansprüche gegen ASPanel.
  12. Der Käufer muss ASPanel die Besichtigung der beanstandeten Ware einschließlich Probenahmen und technischer Untersuchungen ermöglichen. Andernfalls verliert er sämtliche Ansprüche gegen ASPanel.
  13. Die Kosten eines Sachverständigen trägt die Partei, die der Sachverständige als für die Schadensentstehung verantwortlich bezeichnet.
  14. Wird die Reklamation des Käufers als berechtigt anerkannt, behält sich ASPanel vor, abhängig von Schadensumfang und Kosten die endgültige Art der Abhilfe zu wählen. Diese kann in Reparatur, Austausch gegen neue mangelfreie Ware oder Zahlung eines von ASPanel bestimmten Schadensersatzes bestehen, vorbehaltlich etwaiger abweichender Garantierechte im Garantiedokument. Erkennt ASPanel die Reklamation an, verweigert jedoch Reparatur, Austausch gegen neue mangelfreie Ware oder Schadensersatzzahlung, kann der Käufer eine Minderung des Kaufpreises verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
  15. Führt die von ASPanel gewählte Art der Reklamationsbearbeitung nicht zum Erfolg, kann der Käufer erneut reklamieren.
  16. Erschwert oder verhindert der Käufer die Abhilfe auf die von ASPanel gewählte Weise, verliert er sämtliche Ansprüche gegen ASPanel. Insbesondere ist ASPanel von jeder Haftung für Schäden im Zusammenhang mit den beanstandeten Mängeln befreit.
  17. Die Erfüllung der Ansprüche des Käufers auf die oben beschriebene Weise schließt spätere weitere Ausgleichsansprüche aus demselben Grund aus, insbesondere Schadensersatz nach allgemeinen Grundsätzen.
  18. Erkennt ASPanel einen Anspruch auf Austausch gegen mangelfreie Ware an, muss der Käufer die auszutauschende Ware ohne weitere Aufforderung vorher zurückgeben. Gibt der Käufer sie nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung der Anerkennungsentscheidung zurück, darf ASPanel die Erfüllung des Garantierechts zurückhalten und die auszutauschende Ware als Ware zweiter Wahl zu einem gegenüber der ASPanel-Preisliste um 20 % verminderten Preis als verkauft ansehen.
  19. ASPanel darf die Erfüllung von Reklamationsansprüchen des Käufers zurückhalten, bis dieser sämtliche fälligen Verbindlichkeiten gegenüber ASPanel beglichen und alle sonstigen Pflichten erfüllt hat.
  20. ASPanel haftet nicht für mittelbare Schäden, Folgeschäden, wirtschaftliche Verluste oder entgangenen Gewinn des Käufers. Dies gilt insbesondere für Schäden durch Verlust eines geplanten Bauwerks oder angrenzender Anlagen, eines Produkts, von Zinsen, Vergütung oder Gewinn. In jedem Fall ist die Haftung von ASPanel auf den vom Käufer tatsächlich gezahlten Nettopreis der verkauften Ware beschränkt.
  21. Der Käufer verliert sämtliche Rechte zur Geltendmachung von Ansprüchen gegen ASPanel im Zusammenhang mit dem Warenkauf, wenn er die Ware bei Erhalt nicht geprüft oder ASPanel nach der Prüfung nicht unverzüglich über festgestellte Mängel oder Unregelmäßigkeiten informiert hat. Dies gilt insbesondere, wenn der Käufer Mängel oder Unregelmäßigkeiten feststellt und die Ware dennoch montiert.
  22. ASPanel haftet nicht für Sachmängel dunkler Sandwichpaneele, die aus Wärmeausdehnung entstehen. Insbesondere unterliegen diese Paneele unabhängig von ihrer Länge weder gesetzlicher Mängelhaftung noch Garantie.
  23. Bei allen dunklen Sandwichpaneelen muss der Planer den Einfluss thermischer Lasten im technischen Entwurf, auch bei Erstellung der Schnittliste, sowie die Befestigungsart berücksichtigen. Insbesondere muss er die richtige Länge der Elemente bestimmen.
  24. Bei verzinkten Erzeugnissen aus feuerverzinktem Stahl begründen dunkel- und hellgraue Oberflächenbereiche, geringfügige Unebenheiten der Außenfläche sowie Weißrost keine Reklamation, sofern die Zinkschicht noch die erforderliche Mindestdicke aufweist.
  25. ASPanel haftet nicht für transportbedingte Schäden wie Kratzer, Scheuerstellen oder andere mechanische Beschädigungen der organischen Beschichtung bei Erzeugnissen aus Stahl mit grobkörniger Mattbeschichtung oder den Beschichtungen Rustika und Malaga, wenn der Käufer bei ASPanel keine für diese Erzeugnisse bestimmte Schutzfolie gekauft hat.
  26. ASPanel haftet nicht für Schäden an Erzeugnissen aus beschichteten Blechen durch Kontakt mit nassem Beton oder nassem Holz, Putz oder Erdreich.
  27. ASPanel haftet nicht für Sachmängel eines als Ware zweiter Wahl bezeichneten Produkts, auch mit den Kennzeichnungen „gat2“, „g2“ oder „2G“. Insbesondere unterliegt ein solches Produkt unabhängig von Art und Menge weder gesetzlicher Mängelhaftung noch Garantie oder sonstiger Haftung wegen Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäßer Vertragserfüllung. Der Käufer erwirbt Ware zweiter Wahl auf eigenes Risiko, im Zustand bei Übergabe und zu einem reduzierten Preis, ohne Ansprüche wegen ihrer Qualität. Mit Übergabe verzichtet er auch für die Zukunft auf solche Ansprüche gegen ASPanel. Insbesondere bestehen keine Rechte auf Rückgabe, Reduzierung der Bestellung, Schadensersatz oder Kostenerstattung. Waren zweiter Wahl erfüllen möglicherweise nicht die üblichen Qualitätsstandards; die Einhaltung der im Land des Nutzers anerkannten Normen ist nicht garantiert. Sie können hinsichtlich Stahl- und Dämmstoffdicke sowie anderer Eigenschaften von PN-, PN-EN-, DIN-, RAL-Normen und sonstigen im jeweiligen Land geltenden Normen abweichen. Waren zweiter Wahl können beispielsweise Unebenheiten, Kratzer, Dellen, Dämmstoff- oder Lackfehler einschließlich Farbabweichungen, Abweichungen von anerkannten Anforderungen für bestimmte Maße und Dicken sowie andere Eigenschaften der Stahl- und Dämmstoffdicke aufweisen. Solche Abweichungen von anerkannten Standards stellen keinen Produktmangel dar. Der Käufer bestätigt, vom Verkäufer über die Mängel informiert worden zu sein, aufgrund deren die Ware als zweite Wahl verkauft wird.
  28. ASPanel weist darauf hin, dass Farbveränderungen des Polyurethankerns von PIR-Dämmplatten die mechanischen und wärmedämmenden Eigenschaften des Produkts nicht beeinflussen. Farbveränderungen treten sowohl bei Lagerung in geschlossenen Räumen als auch im Freien auf. Reklamationen aus diesem Grund werden nicht anerkannt.
  29. ASPanel weist darauf hin, dass kleine Blasen und Falten in den bei PIR-Dämmplatten verwendeten Beschichtungen aus dem Produktionsprozess entstehen, bei dem Polyurethan schrumpft; dies ist ein typisches Phänomen. Reklamationen aus diesem Grund werden nicht anerkannt.
  30. ASPanel weist darauf hin, dass das Fräsen von PIR-Dämmplatten die effektive Deckfläche um 2–4 % verringert. Reklamationen aus diesem Grund werden nicht anerkannt.
  31. Warenreklamationen müssen unbedingt vor Montage oder Verarbeitung erfolgen. Der Beginn der Montage oder Verarbeitung gilt als Anerkennung der Mangelfreiheit und führt zum Verlust des Reklamationsrechts.

12. Gesetzliche Mängelhaftung und Garantie

  1. Im Verhältnis zwischen Unternehmern wird die gesetzliche Mängelhaftung gemäß Artikel 558 des polnischen Zivilgesetzbuchs ausgeschlossen, es sei denn, die Parteien vereinbaren etwas anderes oder der Schaden beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von ASPanel. Rechte aus der gesetzlichen Mängelhaftung erlöschen 6 Monate nach Übergabe der Ware.
  2. Eine Garantie gilt nur für Produkte, für die ein gesondertes Garantiedokument erstellt und dem Käufer übergeben wurde. Der Käufer hat keinen Anspruch auf Ausstellung eines Garantiedokuments.
  3. ASPanel behält sich vor, technische Parameter gegenüber Angaben in Prospekten, Zeichnungen und anderem Werbematerial aufgrund fortlaufender Produktmodernisierung zur Verbesserung der Gebrauchseigenschaften zu ändern.
  4. Technische Parameter binden ASPanel, wenn sie mit dem Käufer ausdrücklich schriftlich als Zusicherung der Eigenschaften der verkauften Ware vereinbart wurden.
  5. ASPanel sichert zu, dass die gelieferten Waren den Regeln der modernen Technik, den Anforderungen einschlägiger Genehmigungen sowie den mit dem Käufer getroffenen vertraglichen Vereinbarungen entsprechen. ASPanel sichert ferner eine störungsfreie Funktion zu, wenn die Ware bestimmungsgemäß unter üblichen mitteleuropäischen Klima- und Witterungsbedingungen verwendet wird, ohne direkte Einwirkung von Meerwasser oder übermäßiger UV-Strahlung und frei von aggressiven chemischen Einflüssen einschließlich Luftverunreinigungen. Bei allen in einschlägigen Genehmigungen und im Vertrag genannten Warenwerten und -abmessungen muss der Käufer die üblichen oder normgerechten zulässigen Abweichungen, also Toleranzen, berücksichtigen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Die Parteien akzeptieren mögliche Farbtonunterschiede bei getrennter Lieferung einzelner Partien oder bei Waren mit unterschiedlichen Produktionsdaten oder Blechdicken.
  6. Rechte aus der Garantie erlöschen 6 Monate nach Übergabe der Ware, sofern das Garantiedokument nichts anderes bestimmt. Die Garantie verlängert sich durch Mängelbeseitigung nicht. Für mangelfreie Gegenstände, die anstelle mangelhafter geliefert werden, kann eine neue Garantie erstellt und gewährt werden; deren Dauer darf jedoch die ursprüngliche Garantiedauer nicht überschreiten.

13. Schutz personenbezogener Daten

Mit der Annahme dieser OWS stimmt der Käufer der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten durch ASPanel und in dessen Auftrag im In- und Ausland tätige Stellen im Zusammenhang mit der Erfüllung von Kaufverträgen über von ASPanel angebotene Waren sowie für Marketingzwecke im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit von ASPanel zu. Dem Käufer stehen sämtliche Rechte aus dem polnischen Gesetz vom 29. August 1997 über den Schutz personenbezogener Daten (Dz.U. z 2002, Nr 101, poz. 926 ze zm.) zu, insbesondere das Recht auf Einsicht in seine eigenen Daten.

14. Schlussbestimmungen

  1. Sämtliche in den OWS und im Kaufvertrag vorgesehenen Fristen sind zugunsten von ASPanel bestimmt.
  2. Für in diesen OWS nicht geregelte Fragen gelten die Bestimmungen des polnischen Zivilgesetzbuchs.
  3. Werden einzelne Bestimmungen der OWS aufgrund geänderter gesetzlicher Regelungen unwirksam, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.
  4. ASPanel behält sich vor, Informationen über Bauvorhaben sowie Planungs- oder Ausführungsarbeiten zu verwenden, bei denen Produkte oder Technologien von ASPanel eingesetzt werden. Die Verwendung dient Marketingzwecken, insbesondere der Information über solche Vorhaben und/oder Arbeiten, ihrer Dokumentation durch Fotos oder andere grafische Darstellungen sowie ihrer Aufnahme in Werbematerialien von ASPanel.
  5. ASPanel und der Käufer streben eine gütliche Beilegung sämtlicher Streitigkeiten aus der Durchführung von Verträgen an, die diesen Bedingungen unterliegen. Ist eine gütliche Einigung nicht möglich, entscheidet das für den Sitz von ASPanel zuständige Gericht.